Artikel von Frau Dr. Gudrun Pichler (Tierärztin) und Herr Dr. jur. Gerhard Pürstl (Leiter des Rechtsbüros der Bundespolizeidirektion Wien)
In einigen europäischen Ländern gibt es den behördlich anerkannten Beruf des „Tierheilpraktikers“. Bei solch ausgebildeten Personen handelt es sich um solche, die nur über ein beschränktes medizinisches Wissen verfügen müssen, um ihren Beruf ausüben zu dürfen. Leistungserfordernisse sind noch wenig normiert, Mechanismen zur Qualitätskontrolle und zur verpflichtenden Weiterbildung kaum bindend geregelt. Dadurch ergibt sich, wie bei den „Human – Heilpraktikern“ ein sehr breites Spektrum an Tierheilpraktikern: von Scharlatanen und Kurpfuschern, hin zu sehr begabten und einfühlsamen Heilern, die gelegentlich durchaus Erfolge aufweisen können, die jenender Schulmedizin entsprechen bzw. diese sogar übertreffen. Intensives Eingehen auf den Patienten und das Verbinden mit glaubensähnlichen „Gedankenmodellen“ verschaffen Heilpraktikern oft hohe Popularität, die vorwiegend durch Mundpropaganda gefördert wird. Aus dem medizinischen Halb- oder Unwissen ergeben sich jedoch immer wieder gravierende Behandlungsfehler.