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Fort- und Weiterbildung für Tierärzte

Aus der Praxis für die Praxis

Tierärztliche Praxisgemeinschaft

Posted on 2. Januar 2023 Written by Redaktion

Mediziner teilen sich zum Zwecke ihrer Berufsausübung Räume, Personal und Gerätschaften. Dennoch praktiziert jeder Arzt in seiner eigenen Praxis mit eigenem Patientenstamm und selbstständiger Abrechnung. Über die gemeinsame Nutzung der materiellen und personellen Praxisressourcen hinaus besteht keine Zusammenarbeit und daher auch keine Haftung der beteiligten Ärzte.

Möchten Sie sich Kosten teilen oder fehlt Ihnen insbesondere der fachliche Austausch bzw. eine zweite Meinung, dann kommt für Sie eine Praxisgemeinschaft infrage. Hier können Sie hohe Eigenständigkeit mit ärztlicher Kooperation und Ressourceneinsparung verbinden. Sie arbeiten selbstständig mit eigenen Patienten und rechnen getrennt ab, nutzen jedoch die Ressourcen Räume, Material, Personal, Geräte und Einrichtung gemeinsam.

Vorteile:

  • selbstständige Arbeitsweise
  • gemeinsame Ressourcennutzung und damit Kosteneinsparung
  • Erweiterung des Leistungsangebots möglich
  • Entlastung durch bessere Praxisorganisation (Vertretung)
  • keine Zulassung durch KV-Ausschuss notwendig, nur Anzeige (Nur für Humanmediziner)

Nachteile:

  • nur organisatorischer Zusammenschluss, keine besondere Rücksichtnahme und Aufrichtigkeit gegenüber den Partnern notwendig
  • gemeinsam betreute Patienten dürfen nicht mehr als 20 Prozent betragen

Wer Kosten einsparen, das unternehmerische Risiko teilen und gleichzeitig unabhängig arbeiten möchte, kann sich in einer Praxisgemeinschaft mit anderen Vertragsärzten wohlfühlen.
Quelle / Link

 

§ 17 Musterberufsordnung der BTK e.V.

Gruppenpraxis / Praxisgemeinschaft
(1) Die Gruppenpraxis ist im Innenverhältnis ein Zusammenschluss mehrerer Praxisinhaberinnen und/oder Praxisinhaber zum Zweck fachlicher Zusammenarbeit, gegenseitiger Vertretung, gemeinsamer Benutzung von Praxiseinrichtungen und Instrumenten, gemeinsamen Einkaufs und/oder gemeinsamer Beschäftigung von tierärztlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Hilfspersonal. Im Außenverhältnis bleiben die Praxisinhaberinnen und/oder Praxisinhaber rechtlich und wirtschaftlich selbstständig. Die Abrechnung der Behandlungsfälle verbleibt dem jeweils Behandelnden, soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen sind.
(2) Die Gruppenpraxis darf als solche nur gekennzeichnet werden, wenn Art und Ausmaß der Zusammenarbeit der Praxisinhaberinnen und/oder Praxisinhaber in einem schriftlichen Vertrag festgelegt sind. Auf dem Praxisschild muss klar zu erkennen sein, wer vor Ort tierärztlich ist.

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Fort- und Weiterbildung für Tierärzte

3 months ago

Fort- und Weiterbildung für Tierärzte
Zu Beginn der Karriere möchten sich viele Tierärzte zunächst weiter,- und fortbilden und noch nicht so viel Verantwortung übernehmen.Also wird häufig zunächst eine Anstellung angestrebt, die ein sicheres Einkommen mit geregelten Arbeitszeiten verspricht.Später aber gewinnt eine selbständige Tätigkeit immer mehr an Reiz. Viel von der langfristigen Zufriedenheit in diesem Beruf wird neben den eigenen Fähigkeiten mitbestimmt von freien Entscheidungsmöglichkeiten und langen Beziehungen zu Patienten und Patientenbesitzern. Das Einkommen wird durch die eigene Leistung generiert und kann, ebenso wie die Arbeitszeiten häufig den eigenen Bedürfnissen angepasst werden.#eigenetierarztpraxisgründen #fahrpraxisfürpferdeundkleintiere #praxisgründung #praxisübernahme #tierarztpraxisgründen #wiegründeicheinetierarztpraxis #worauftierärztevordemschrittindieselbstständigkeitachtensollten ... See MoreSee Less

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Fort- und Weiterbildung für Tierärzte

6 months ago

Fort- und Weiterbildung für Tierärzte
Der Gründungszuschuss - der bis zu 15 Monate gezahlt werden kann - soll Existenzgründungen "aus der Arbeitslosigkeit" unterstützen. In der ersten Förderphase (sechs Monate) soll die Förderung den Lebensunterhalt und die soziale Sicherung der Gründer sicherstellen.In einer zweiten Förderphase (neun Monate) beinhaltet die Förderung dann nur noch den Sozialversicherungsschutz. Der Gründungszuschuss unterstützt alle Arbeitslosengeld-Empfänger die sich beruflich (freiberuflich oder gewerblich), selbstständig machen möchten.Es geht um eine Menge Geld - Die Höhe der Zuschusses (vh. ein Kind) kann bis zu 20.425 € betragen, ist steuerfrei und muss nicht zurückgezahlt werden! Es handelt sich jedoch um eine Ermessensleistung der jeweiligen Arbeitsagentur (AA).Wir bieten wir Ihnen ein kurzes und kostenloses Orientierungsgespräch zu Ihrem Existenzgründungsvorhaben oder Praxisgründung /-Übernahme-Vorhaben an.Kontakt für ein unverbindliches Erstgespräch: info@gruendung-online.de ; Tel.#GeldvomStaat #gründerberatung #GründungszuschussTierarzt #Gründungs­zuschussbeantragen–sogeht’s #Praxisgründenaberrichtig #praxisgründenundgründungszuschuss #Tierarztpraxisgründen #wiebeantrageichdenGründungszuschuss ... See MoreSee Less

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  • Interview Dr. med. vet. Ina Luz auf remedia.at

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