Informationen zur Änderung der Weiterbildungsordnung für Tierärzte 2016/2017 für die Zusatzbezeichnung Homöopathie
– Warum wir unsere Weiterbildungs-Stundenzahl nicht gekürzt haben –
2011 haben die Bundestierärztekammer und alle Landes-/Tierärztekammern einen Bundesweiterbildungsarbeitskreis gegründet, der die Aufgabe hat, die Weiterbildungsordnungen der einzelnen Kammern weiter zu harmonisieren.
Hierzu wurde, bezüglich der Anforderung für Zusatzbezeichnungen, eine Weiterbildungszeit von zwei Jahren und der Nachweis von mindestens 80 Fortbildungsstunden vorgeschlagen.
Soweit so gut.
Die Weiterbildung zur Zusatzbezeichnung Homöopathie kann auch in eigener Praxis erfolgen, – und dies ist nach unserer Erfahrung die häufigste Art eine Zusatzbezeichnung zu erwerben – in diesem Fall verlängert sich die Weiterbildungszeit gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Fehlen gesetzliche Vorgaben, verlängert sich die Weiterbildungszeit entsprechend der Vorgaben der zuständigen Kammer – und proportional dazu die Zahl der Fortbildungsstunden.
Mehrere Kammern verlängern die Weiterbildungszeit bei der Weiterbildung in eigener Praxis um die Hälfte, also auf drei Jahre und einem Nachweis von mindestens 120 Weiterbildungskursstunden. Aber es gibt auch andere Handhabungen.
Da die Weiterbildung nach wie vor den Landestierärztekammern unterliegt, bleibt es also wichtig sich vor Beginn der Weiterbildung bei der jeweils zuständigen Kammer nach den Weiterbildungs-Anforderungen zu erkundigen.
Nur die zuständige Landestierärztekammer kann dazu eine konkrete Auskunft erteilen!
Um möglichst vielen dieser Vorgaben gerecht zu werden und eine qualitativ hochwertige Weiterbildung des komplexen Themas „klassische Homöopathie“ zu verwirklichen, bietet die Fort – und Weiterbildung für Tierärzte aus München auch in Zukunft 120 Weiterbildungsstunden für den Fachbereich klassische Homöopathie aus allen wichtigen Teilbereichen an.
Artikel: Homöopathie für Tierärzte – Weiterbildung für die Zusatzbezeichnung Homöopathie in D, A und CH