1. Bei der GOT handelt es sich um eine Verordnung der Bundesregierung. An diese müssen sich die Tierärzt:innen zwingend halten. Dazu gehört auch die Ziff. 40 GOT.
2. Alle Praxen, die Hausbesuche machen, auch mobile Praxen sind verpflichtet, diese Gebühr zu berechnen.
3. Eine anteilige Berechnung ist im Gegensatz zum Weggeld nicht vorgesehen; die Gebühr muss je Besitzer/in erhoben werden.