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Fort- und Weiterbildung für Tierärzte

Aus der Praxis für die Praxis

Künstliche Intelligenz – Businessplan für die Tierarztpraxis

Posted on 1. April 2025 Written by Redaktion

Der Einsatz künstlicher Intelligenz ist bei vielen Bereichen schon nicht mehr wegzudenken.
Dass sie auch bei der Existenzgründung hilfreich sein kann, wissen jedoch viele noch nicht. Wir von der FISCHER CONSULTING haben den Test gemacht und festgestellt, dass eine KI-gestützte Gründung für den Gründer/-in  zahlreiche Vorteile haben kann.

Seither setzen wir dieses Instrument mit Erfolg ein. Dies sind Ihre Gründungsvorteile auf einen Blick:
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Pferdemedizin: Pferderecht

Posted on 11. März 2025 Written by Redaktion

InneremedizinZum Thema „Recht in der Pferdemedizin“ gibt es von der Rechtsanwältin Friederike Karsch aufbereitete Informationen zum Pferderecht-Wissen:  Von der Kaufuntersuchung, Tierarzthaftung bis zu aktuellen Urteilen aus diesem Bereich.

Fachbuch:
Das Pferd und sein Wert_Karsch Rechtsanwältin Karsch und Rechtsanwalt/Sachverständiger Sickinger sind Autoren des juristischen Teils des Buches. Das Buch enthält eine umfassende Rechtsprechungsübersicht zu Sachmängeln bei Pferden und geht auch auf das „neue“ Kaufrecht ein, das seit 1.1.2022 gilt. Im sachverständigen Teil, der von Pick, Schön und Wolff geschrieben wurde, enthält es, unter Auflistung der jeweiligen Erkrankung, Vorschläge dazu, wie hoch krankheits- oder verhaltensbedingte Minderungen des Wertes eines Pferdes anzusetzen sind.

Hausbesuchsgebühr in der Pferdepraxis – Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)

Posted on 25. Januar 2023 Written by Redaktion

1. Bei der GOT handelt es sich um eine Verordnung der Bundesregierung. An diese müssen sich die Tierärzt:innen zwingend halten. Dazu gehört auch die Ziff. 40 GOT.

2. Alle Praxen, die Hausbesuche machen, auch mobile Praxen sind verpflichtet, diese Gebühr zu berechnen.

3. Eine anteilige Berechnung ist im Gegensatz zum Weggeld nicht vorgesehen; die Gebühr muss je Besitzer/in erhoben werden.

Quelle: BTK Bundestierärztekammer 01-2023 (pdf)

Tierärztliche Praxisgemeinschaft

Posted on 2. Januar 2023 Written by Redaktion

Mediziner teilen sich zum Zwecke ihrer Berufsausübung Räume, Personal und Gerätschaften. Dennoch praktiziert jeder Arzt in seiner eigenen Praxis mit eigenem Patientenstamm und selbstständiger Abrechnung. Über die gemeinsame Nutzung der materiellen und personellen Praxisressourcen hinaus besteht keine Zusammenarbeit und daher auch keine Haftung der beteiligten Ärzte.

Möchten Sie sich Kosten teilen oder fehlt Ihnen insbesondere der fachliche Austausch bzw. eine zweite Meinung, dann kommt für Sie eine Praxisgemeinschaft infrage. Hier können Sie hohe Eigenständigkeit mit ärztlicher Kooperation und Ressourceneinsparung verbinden. Sie arbeiten selbstständig mit eigenen Patienten und rechnen getrennt ab, nutzen jedoch die Ressourcen Räume, Material, Personal, Geräte und Einrichtung gemeinsam.

Vorteile:

  • selbstständige Arbeitsweise
  • gemeinsame Ressourcennutzung und damit Kosteneinsparung
  • Erweiterung des Leistungsangebots möglich
  • Entlastung durch bessere Praxisorganisation (Vertretung)
  • keine Zulassung durch KV-Ausschuss notwendig, nur Anzeige (Nur für Humanmediziner)

Nachteile:

  • nur organisatorischer Zusammenschluss, keine besondere Rücksichtnahme und Aufrichtigkeit gegenüber den Partnern notwendig
  • gemeinsam betreute Patienten dürfen nicht mehr als 20 Prozent betragen

Wer Kosten einsparen, das unternehmerische Risiko teilen und gleichzeitig unabhängig arbeiten möchte, kann sich in einer Praxisgemeinschaft mit anderen Vertragsärzten wohlfühlen.
Quelle / Link

 

§ 17 Musterberufsordnung der BTK e.V.

Gruppenpraxis / Praxisgemeinschaft
(1) Die Gruppenpraxis ist im Innenverhältnis ein Zusammenschluss mehrerer Praxisinhaberinnen und/oder Praxisinhaber zum Zweck fachlicher Zusammenarbeit, gegenseitiger Vertretung, gemeinsamer Benutzung von Praxiseinrichtungen und Instrumenten, gemeinsamen Einkaufs und/oder gemeinsamer Beschäftigung von tierärztlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Hilfspersonal. Im Außenverhältnis bleiben die Praxisinhaberinnen und/oder Praxisinhaber rechtlich und wirtschaftlich selbstständig. Die Abrechnung der Behandlungsfälle verbleibt dem jeweils Behandelnden, soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen sind.
(2) Die Gruppenpraxis darf als solche nur gekennzeichnet werden, wenn Art und Ausmaß der Zusammenarbeit der Praxisinhaberinnen und/oder Praxisinhaber in einem schriftlichen Vertrag festgelegt sind. Auf dem Praxisschild muss klar zu erkennen sein, wer vor Ort tierärztlich ist.

„zzgl. 19 %“: Know-how rund um die Umsatzsteuer

Posted on 2. Februar 2022 Written by Redaktion

Umsatzsteuer / MehrwertsteuerExistenzgründung / Praxisgründung für Tiermediziner
Die Umsatzsteuer ist die am weitesten verbreitete Steuer.
Trotzdem bereitet sie vor allem jungen Tierärztinnen und Tierärzten immer wieder Kopfzerbrechen. In dieser Ausgabe des eMagazins des BMWI stellen wir Ihnen daher das kleine Einmaleins der Umsatzsteuer vor.

Bildnachweis: sör alex / photocase.de

Wettbewerbsverbot ohne Karenzentschädigung ist nichtig

Posted on 26. Oktober 2018 Written by Redaktion

JustizEin nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist nichtig, wenn die Vereinbarung entgegen § 110 GewO iVm. § 74 Abs. 2 HGB*  keinen Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Karenzentschädigung beinhaltet.
Weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer können aus einer solchen Vereinbarung Rechte herleiten.
Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene salvatorische Klausel führt nicht – auch nicht einseitig zugunsten des Arbeitnehmers – zur Wirksamkeit des Wettbewerbsverbots.

Wichtig für angestellte Tierärzte /-innen in Praxis und Klinik.

Wettbewerbsverbot – fehlende Karenzentschädigung – salvatorische Klausel. Bundesarbeitsgericht; Urteil vom 22. März 2017 – 10 AZR 448/15 –
Pressemitteilung Nr. 16/2017 des BAG vom 23.03.2017

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Fort- und Weiterbildung für Tierärzte

2 months ago

Fort- und Weiterbildung für Tierärzte
Dr. med. vet. Ina Luz verfolgt einen innovativen, ganzheitlichen Ansatz in der Pferdemedizin. Als Fachtierärztin für Pferde und unabhängige Ernährungsberaterin kombiniert sie konventionelle medizinische Expertise mit naturheilkundlichen Therapiekonzepten – ein Zusammenspiel, das individuell auf die Bedürfnisse jedes Pferdes abgestimmt ist.Ein ganzheitlicher TherapieansatzIm Mittelpunkt ihrer Arbeit steht die Überzeugung, dass Pferde als komplexe Lebewesen betrachtet werden müssen. Neben der klassischen tierärztlichen Versorgung legt Dr. Luz großen Wert auf natürliche Heilmethoden, die den Organismus unterstützen und die Selbstheilungskräfte aktivieren. Ob bei chronischen Beschwerden, Verdauungsstörungen oder stressbedingten Symptomen – naturheilkundliche Verfahren wie Homöopathie, Phytotherapie oder Akupunktur können eine wertvolle Ergänzung zur schulmedizinischen Behandlung darstellen.#akupunktur #fachtierärztinfürpferde #fahrpraxisfürpferde #fütterungsberatung #labormedizinundfuttermittelberatung #naturheilkunde #pferdemedizin #regionbayern #schulmedizinundnaturheilkunde #tierärztin ... See MoreSee Less

Ganzheitliche Pferdemedizin mit Therapieschwerpunkt Naturheilkunde

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Dr. med. vet. Ina Luz verfolgt einen innovativen, ganzheitlichen Ansatz in der Pferdemedizin. Als Fachtierärztin für Pferde und unabhängige Ernährungsberate
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Fort- und Weiterbildung für Tierärzte

2 months ago

Fort- und Weiterbildung für Tierärzte
Der Gründungszuschuss - der bis zu 15 Monate gezahlt werden kann - soll Existenzgründungen "aus der Arbeitslosigkeit" unterstützen. In der ersten Förderphase (sechs Monate) soll die Förderung den Lebensunterhalt und die soziale Sicherung der Gründer sicherstellen.In einer zweiten Förderphase (neun Monate) beinhaltet die Förderung dann nur noch den Sozialversicherungsschutz. Der Gründungszuschuss unterstützt alle Arbeitslosengeld-Empfänger die sich beruflich (freiberuflich oder gewerblich), selbstständig machen möchten.Es geht um eine Menge Geld - Die Höhe der Zuschusses (vh. ein Kind) kann bis zu 20.425 € betragen, ist steuerfrei und muss nicht zurückgezahlt werden! Es handelt sich jedoch um eine Ermessensleistung der jeweiligen Arbeitsagentur (AA).Die Gründungsberatung (Vorgründungscoaching) erfolgt über zugelassene und akkreditierte Berater beim Land, Bundesamt für Wirtschaft.#GeldvomStaat #gründerberatung #GründungszuschussTierarzt #Gründungs­zuschussbeantragen–sogeht’s #Praxisgründenaberrichtig #praxisgründenundgründungszuschuss #Tierarztpraxisgründen #wiebeantrageichdenGründungszuschuss ... See MoreSee Less

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