Der Freistaat Bayern und das Bundesland Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) die Finanzierung von Beratungsleistungen für Praxisgründer / Existenzgründer / in der Vorgründungsphase.
Durch die Beratungsförderung werden bis zu 80% des Beratungshonorars übernommen (Beispiel Bayern 70%, in Baden-Württemberg bis zu 80%). Maximal können 10 Tagewerke bezuschusst werden. Jeder der in einem Freien Beruf in Bayern, Baden-Württemberg oder RP gründen oder ein freiberufliches Unternehmen übernehmen möchte, kann gefördert werden.
Wir übernehmen als zugelassene, zertifitzierte Berater und Fachkundige Stelle – registriert in den Bundesländern, beim Bundesamt für Wirtschaft (BAFA) und bei der KfW, IfB, EXI-Programm … – bundesweit eine „Rundumbetreuung“ für Praxisgründer / -innen als komplette Dienstleistung. Siehe dazu: Erfolgsgeschichten: Praxisgründung und Praxisübernahme
Wir bieten wir Ihnen ein kurzes, kostenloses Orientierungsgespräch zu ihrem geplanten Vorhaben. Senden Sie uns einfach eine kurze E-Mail mit einer Kurzbeschreibung der Praxisgründung oder Praxisübernahme, oder rufen Sie uns einfach an.