Köln/Berlin (DAV). Beauftragt jemand einen Tierarzt, ein Tier zu untersuchen, kann er im Streitfall Kopien der Röntgenaufnahmen verlangen. Das Recht auf Einsichtnahme des Tierhalters ist vergleichbar mit dem Recht des Patienten in der Humanmedizin. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 11. November 2009 (AZ: 5 U 77/09) macht die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) aufmerksam.