Möglicherweise unterstützt der Staat oder Ihr Bundesland Ihren Wunsch nach einer Weiterbildung:
Arbeitssuchende können vom Bund Bildungsgutscheine erhalten.
Außerdem unterstützen die Länder Brandenburg, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen ihre Bürger bei der Fort, – oder Weiterbildung durch sogenannte Bildungsschecks.
Diese werden bei der jeweiligen Bezirksregierung beantragt und können bei einer Bewilligung bis zu 50% der Kosten decken. Der erste Schritt auf dem Weg zum Prämien- oder Spargutschein führt Sie in eine Beratungsstelle. Speziell für die Bildungsprämie geschulte Beraterinnen und Berater unterstützen und informieren Sie in allen Fragen rund um die Bildungsprämie.
So wird für manche(n) Teilnehmer(innen) die Weiterbildung möglich, ohne, dass die finanzielle Belastung zu groß wird. Beispiel 50% Kostenerstattung für alle neun Homöopathie-Kurse von AI – CIII:
„Dank der Bildungsprämie konnte ich sämtliche Blockkurse der Fort- und Weiterbildung für Tierärzte der Synergie Süd buchen und habe so die Chance, die Qualifikation zu erlangen um die Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ zu führen. Die Homöopathie eröffnet alternative und häufig sanftere Wege und Möglichkeiten in der Versorgung meiner tierischen Patienten im Vergleich zur Schulmedizin.
Als alleinerziehende Mutter wäre mir die Bezahlung der Kurse ohne Förderung nicht möglich gewesen. Nun habe ich die Möglichkeit, eine ergänzende Spezialisierung zu meiner Tätigkeit zu erlernen und dadurch mich und meine Tochter auch in Zukunft abzusichern sowie Therapiemöglichkeiten anzubieten, von denen ich überzeugt bin“.
– Zitat einer Teilnehmerin und Absolventin aller Weiterbildungskurse zur Zusatzbezeichnung Homöopathie –
Info der Bundestierärztekammer: Zusatzbezeichnung Homöopathie, Stand 04-2016
Video: So funktioniert die Bildungsprämie
Bild: Schulklasse im AWZ der NCAG

Fördertöpfe es überhaupt gibt,“ berichtet Sonja Finsler. Joachim Fischer entwickelte ein Konzept und erstellte für Finsler und Steiff den Beratungsbericht. Dieser gibt eine Einschätzung über die Tragfähigkeit des Vorhabens und gilt als Voraussetzung für ein Gründungsdarlehen. „Im Gründungskonzept mussten wir uns mit völlig neuen Fragestellungen auseinandersetzen“, sagt Hagar Steiff. „Um einen Businessplan zu erstellen, eine Umsatz- und Rentabilitätsberechnung für drei Jahre, eine Kapital- und Liquiditätsplanung und eine Beratung im Gründungsrecht braucht man einen erfahrenen Coach, den wir in Joachim Fischer gefunden haben.“