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Fort- und Weiterbildung für Tierärzte

Aus der Praxis für die Praxis

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FAQ und Downloadbereich
In der Homöopathie gibt es genaue Vorschriften zur Aufzeichnung der Anamnese (Vorgeschichte einer Krankheit), und zwar soll die Niederschrift Herbst15_2möglichst wortgetreu den Bericht des Patienten (in der Tiermedizin des Patientenbesitzers) wiedergeben. Deshalb scheinen die vorliegenden Fälle in gewisser Weise unwissenschaftlich dargestellt zu sein. Die Aufzeichnung als „Erzählung“ ist jedoch bewusst gewählt.

Im Mitgliederbereich für Tierärzte / -innen und Studenten / -innen der Tiermedizin befinden sich zu diesen und weiteren Fällen die Fallbearbeitungen und Lösungen. Es handelt sich stets um Fälle aus der Praxis, die eine lange Nachbeobachtungszeit haben und als Beispiele dienen sollen.

Da in der klassischen Homöopathie die Individualisierung des einzelnen Patienten im Vordergrund steht, warnen wir davor die gewählten Mittel einfach für „ähnliche“ Fälle zu übernehmen. Diese könnten zwar ähnlich aber doch nicht gleich sein und somit ein anderes Medikament erfordern!

Frequently Asked Questions (FAQ) / Häufig gestellte Fragen

Wer kann sich zu den Seminaren, Kursen und Workshops anmelden?

Herbst15_4Lt. Vorgaben und Richtlinien der Bundes- und Landestierärztekammer (LTK) sind die Teilnehmer / -innen der Fort- und Weiterbildung ausschließlich Tierärzte /-innen  (bzw. Studenten der Veterinärmedizin, arbeitslose Veterinärmediziner), in Ausnahmefällen Angehörige anderer Berufe mit akademischer Ausbildung (z.B. Humanmediziner, Apotheker etc.). Wir sind an diese Vorgaben unserer Standesorganisation gebunden.

Speziell für unsere Kollegen Studenten, Doktoraden und Wiedereinseiger haben wir spezielle Sonderpreise.
Die Kurse sind geeignet für die Weiterbildung zur Zusatzbezeichnung Homöopathie in D, CH und A (FTA für Homöopathie); auch zur Erfüllung der jährlichen Fortbildungspflicht gemäß § 5 der Berufsordnung (BO) für Tierärzte/innen mit der Zusatzbezeichnung „Homöopathie“. ATF-Anerkennung (und LTK) pro Kurs: 15 Stunden.

Wie kann ich mich anmelden und wo finde ich die Preise für die Seminare, Kurse und Workshops?

Die Anmeldung kann per ONLINEBUCHUNG, per Post oder Fax über das ANMELDFORMULAR, oder per Telefon erfolgen.
Bitte rechtzeitig  v o r  Beginn der Veranstaltung anmelden. Die Preise (Gebühren) und die Anmeldezeiten für unsere Seminare, Kurse und Workshops finden Sie unter der Rubrik “Seminare” und zusätzlich auf den entsprechenden Flyern (pdf).
Wo finden die Seminare, Kurse, Workshops statt?

Anfahrtsbeschreibungen – Seminarort – Seminarräume – Hotelempfehlungen

– ANFAHRT_BERUFSSCHULE
– München Thalkirchen (Seminarzentrum JH) und Tagungsflyer (M-Park)
– München Thalkirchen (ASZ)

Warum werden bei den Fallbeschreibungen keine Angaben zur Arzneimittelwahl und Dosierung von homöopathischen Mitteln gemacht?

www_blog.jpg< fortundweiterbildungfuertieraerzte > stellt mit dem gleichlautenden Weblog eine Informationsplattform für die Homöopathie (Veterinärhomöopathie) und Akupunktur in der Veterinärmedizin zur Verfügung. Die Anwendung der Methoden unterliegt strengen Gesetzen, sie baut auf die Grundlage fundierter tiermedizinischer Ausbildung auf und braucht Jahre um erlernt zu werden. Mit diesen Informationen sollen interessierte Personenkreise – mit Fallbeschreibungen und Fachartikeln – Einblicke in die Arbeit mit der klassischen Homöopathie und der Akupunktur gewährt werden; hier befinden sich Informationen zu Fällen für den öffentlichen Bereich (für alle Personen zugänglich).

Die Informationen zur detaillierten Arzneimittelwahl und Dosierung von homöopathischen Medikamenten, oder dem detaillierten Vorgehen bei der Behandlung im Bereich Homöopathie und Akupunktur in der Veterinärmedizin, dürfen gemäß den Bestimmungen des Heilmittelwerbegesetzes nur entsprechend legitimierten Personen zugänglich gemacht werden (es ist eine Registrierung für Personen der zugelassenen Zielgruppe notwendig). Hier befinden sich neben weiteren Fällen, die Fallbearbeitungen und die Lösungen (nur für Mitglieder).

Downloadbereich:
– Anmeldeformular
– AGBs

– ATF Information: „Naturheilverfahren
– BTK Zusatzbezeichnung Homöopathie, Stand 09-2017
– Allgemeine Info zur Zusatzbezeichnung Homöopathie für Tierärzte

Haftungshinweis
Wir informieren mit dieser Seite über Praxiserfahrungen und Erkenntnisse im Bereich der Veterinärmedizin. Wir bemühen uns, aktuelle und zutreffende Informationen bereitzustellen. Wir  übernehmen jedoch keine Haftung für die Angaben auf diesem Weblog. Die Informationen sind teilweise mit externen Websites verbunden, die wir nicht beeinflussen können und für die wir keine Verantwortung übernehmen.

Wir möchten darauf hinweisen, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen, die Namen der Patienten geändert wurden. Die Bilder zu den einzelnen Fallbeschreibungen stimmen in der Regel nicht mit dem Patienten überein.

Perspektive:  Wiedereinstieg in den Beruf
Während Elterngeld und Elternzeit vor allem junge Mütter und Väter in der Phase der Familiengründung fördern, soll das Aktionsprogramm „Perspektive Wiedereinstieg“ deshalb diejenigen Frauen unterstützen, die nach einer mehrjährigen Familienphase wieder in das Erwerbsleben zurückkehren wollen

– mit der Weiterbildung AI „Einstieg in die klassische Homöopathie“
(geeignet für die Weiterbildung: Zusatzbezeichung Homöopathie;
ATF-Anerkennung 15 Std); Wochenendseminar zum Sonderpreis von 140,00 €.
– mit dem Workshop Existenz- / Praxisgründung für Tiermediziner /-innen
Lotsenportal der Bundesregierung http://www.perspektive-wiedereinstieg.de/

Wie kann ich die berufliche Fort- und Weiterbildung finanzieren?

– Zuschüsse vom Bund
Für jede Zielgruppe gibt es einen eigenen Fördertopf: Für Arbeitssuchende den Bildungsgutschein, für Ältere das WeGebAU, für Jüngere das Weiterbildungsstipendium, für Handwerker und Fachkräfte aller Art das Meister-Bafög, für Arbeitnehmer und Selbstständige die Bildungsprämie und für Karrierebewusste das Aufstiegsstipendium.
– Zuschüsse der Länder
Mittlerweile acht Bundesländer greifen ihren Bürgern finanziell unter die Arme, wenn sie sich fortbilden. Die meist „Bildungsscheck“ genannten Förderungen gibt es in Brandenburg, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen; mehr…
– Zuschuss vom Finanzamt
Ausgaben für die Weiterbildung reduzieren die Steuerlast. Der Fiskus erkennt die Gebühren für einen Lehrgang, die Kosten für Fahrten, Verpflegung und Übernachtung am Kursort, Ausgaben für Bücher, Lehrmittel und Arbeitszimmer an.
– Zuschuss vom Chef
Von dem Wissen seiner Mitarbeiter profitiert meist auch der Arbeitgeber. In vielen Fällen beteiligt sich die Firma deshalb am Geld- und Zeitaufwand – wenn der Arbeitnehmer mit den richtigen Argumenten kommt; … mehr
– Informationen zur Bildungsprämie:
Die Förderbedingungen für die „Pramiengutscheine“: Informationen dazu … Der Prämiengutschein ist auf jeden Fall  v o r  der Seminarteilnahme zu beantragen; die Möglichkeit der Einlösung beim Bildungsanbieter ist im Vorfeld zu erfragen.

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Fort- und Weiterbildung für Tierärzte

7 months ago

Fort- und Weiterbildung für Tierärzte
Was in verschiedenen chirurgischen Pferde-Kliniken begann, führte mehr und mehr zu einem eigenen Weg in eine individuelle, ganzheitliche Betrachtung und Behandlung des Patienten. „Aus jeder Fachrichtung das Beste“ wurde die Devise.Zunehmend spezialisierte sich Frau Dr. Luz darauf Symptome, Befunde und Analysen zusammenzuführen und für sich eine tiermedizinische Richtung zu entwickeln, die nicht nur die Beseitigung momentaner Symptome anstrebt, sondern auch eine langfristige Verbesserung des Gesamtgesundheitszustands. ... See MoreSee Less

20 Jahre Fahrpraxis in der Pferdemedizin

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Was in verschiedenen chirurgischen Pferde-Kliniken begann, führte mehr und mehr zu einem eigenen Weg in eine individuelle, ganzheitliche Betrachtung und Behand
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Fort- und Weiterbildung für Tierärzte

10 months ago

Fort- und Weiterbildung für Tierärzte
Nachdem verschiedenste Medien veröffentlicht haben, dass die neue Hausbesuchsgebühr in der Pferdepraxis ein „Versehen“ wäre hat sich nun die Bundestierärztekammer dazu geäußert. Die wichtigsten Aussagen seitens der Bundestierärztekammer:1. Bei der GOT handelt es sich um eine Verordnung der Bundesregierung. An diese müssen sich die Tierärzt:innen zwingend halten. Dazu gehört auch die Ziff. 40.2. Alle Praxen, die Hausbesuche machen, auch mobile Praxen – Niedergelassene wie auch Ketten – sind verpflichtet, diese Gebühr zu berechnen. (Anmerkung: Es gibt wenige Ausnahmen.)3. Eine anteilige Berechnung ist im Gegensatz zum Weggeld nicht vorgesehen; die Gebühr muss je Besitzer/in erhoben werden.#drjuliaengels #tierarztpraxis #pferdeinternistik #neuegot #hausbesuchsgebühr #bundestierärztekammer #vetmed #pferdepraxis ... See MoreSee Less

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