Vor 20 Jahren wurde der Tierarzt, der sich den Naturheilverfahren widmete noch belächelt. Das sieht heute deutlich anders aus. Die Tierärztekammern verleihen seit ca. 15 Jahren die Zusatzbezeichnungen für Homöopathie und Akupunktur. Zusatzbezeichnungen werden ähnlich der Fachtierarztspezialisierung nach einer bestandenen Prüfung vor dem Prüfungsausschuss der Tierärztekammer verliehen. Der Prüfung voraus geht eine mindestens drei (vierjährige, je nach Kammer) Weiterbildungszeit, in der neben den theoretischen Grundlagen auch Praxiserfahrung und eigene dokumentierte Fälle nachgewiesen werden müssen. Somit vermittelt die Zusatzbezeichnung „Akupunktur“ oder „Homöopathie“ eine Qualitätsgarantie des Therapeuten.