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Fort- und Weiterbildung für Tierärzte

Aus der Praxis für die Praxis

Clever Gründen: Mit Zuschüssen und Coach zur eigenen Praxis

7. Januar 2023 By Redaktion

Der Weg zur eigenen ärztliche Praxis stellt an junge „Medizin-Unternehmer“ hohe Anforderungen. Dank stattlicher Förderprogramme ist es absolut empfehlenswert, sich für die geplante Praxis gründen oder übernehmenPraxisgründung /-übernahme einen Profi als Berater zu engagieren. Bis zu 80 Prozent der Beratungsleistungen und des fundierten Supports in allen wirtschaftlichen Fragen sind förderfähig – darüber hinaus gibt es Gründerzuschüsse, die die Realisierung der ersten eigenen Praxis spürbar erleichtern.

Besonders junge Ärztinnen und Ärzte hegen nach den ersten Berufsjahren in Angestelltenverhältnissen häufig den intensiven Wunsch nach einer eigenen Praxis. Endlich der eigene Chef sein, einen Patientenstamm aufbauen und sich auf die medizinischen Gebiete konzentrieren, die den eigenen Neigungen entsprechen: Für viele junge Mediziner ist das die Idealvorstellung vom beruflichen Wirken. Doch neben der fachlichen Qualifikation gehören dazu eine Menge wirtschaftliches Know-How und ein Gespür fürs Unternehmertum. Denn eine eigene Praxis ist schlicht und ergreifend ein Wirtschaftsunternehmen, das mit Strategie geführt werden will und das einem realistischen Businessplan folgen sollte.

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Tierärztliche Praxisgemeinschaft

2. Januar 2023 By Redaktion

Mediziner teilen sich zum Zwecke ihrer Berufsausübung Räume, Personal und Gerätschaften. Dennoch praktiziert jeder Arzt in seiner eigenen Praxis mit eigenem Patientenstamm und selbstständiger Abrechnung. Über die gemeinsame Nutzung der materiellen und personellen Praxisressourcen hinaus besteht keine Zusammenarbeit und daher auch keine Haftung der beteiligten Ärzte.

Möchten Sie sich Kosten teilen oder fehlt Ihnen insbesondere der fachliche Austausch bzw. eine zweite Meinung, dann kommt für Sie eine Praxisgemeinschaft infrage. Hier können Sie hohe Eigenständigkeit mit ärztlicher Kooperation und Ressourceneinsparung verbinden. Sie arbeiten selbstständig mit eigenen Patienten und rechnen getrennt ab, nutzen jedoch die Ressourcen Räume, Material, Personal, Geräte und Einrichtung gemeinsam.

Vorteile:

  • selbstständige Arbeitsweise
  • gemeinsame Ressourcennutzung und damit Kosteneinsparung
  • Erweiterung des Leistungsangebots möglich
  • Entlastung durch bessere Praxisorganisation (Vertretung)
  • keine Zulassung durch KV-Ausschuss notwendig, nur Anzeige (Nur für Humanmediziner)

Nachteile:

  • nur organisatorischer Zusammenschluss, keine besondere Rücksichtnahme und Aufrichtigkeit gegenüber den Partnern notwendig
  • gemeinsam betreute Patienten dürfen nicht mehr als 20 Prozent betragen

Wer Kosten einsparen, das unternehmerische Risiko teilen und gleichzeitig unabhängig arbeiten möchte, kann sich in einer Praxisgemeinschaft mit anderen Vertragsärzten wohlfühlen.
Quelle / Link

 

§ 17 Musterberufsordnung der BTK e.V.

Gruppenpraxis / Praxisgemeinschaft
(1) Die Gruppenpraxis ist im Innenverhältnis ein Zusammenschluss mehrerer Praxisinhaberinnen und/oder Praxisinhaber zum Zweck fachlicher Zusammenarbeit, gegenseitiger Vertretung, gemeinsamer Benutzung von Praxiseinrichtungen und Instrumenten, gemeinsamen Einkaufs und/oder gemeinsamer Beschäftigung von tierärztlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Hilfspersonal. Im Außenverhältnis bleiben die Praxisinhaberinnen und/oder Praxisinhaber rechtlich und wirtschaftlich selbstständig. Die Abrechnung der Behandlungsfälle verbleibt dem jeweils Behandelnden, soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen sind.
(2) Die Gruppenpraxis darf als solche nur gekennzeichnet werden, wenn Art und Ausmaß der Zusammenarbeit der Praxisinhaberinnen und/oder Praxisinhaber in einem schriftlichen Vertrag festgelegt sind. Auf dem Praxisschild muss klar zu erkennen sein, wer vor Ort tierärztlich ist.

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Wettbewerbsverbot ohne Karenzentschädigung ist nichtig

26. Oktober 2018 By Redaktion

JustizEin nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist nichtig, wenn die Vereinbarung entgegen § 110 GewO iVm. § 74 Abs. 2 HGB*  keinen Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Karenzentschädigung beinhaltet.
Weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer können aus einer solchen Vereinbarung Rechte herleiten.
Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene salvatorische Klausel führt nicht – auch nicht einseitig zugunsten des Arbeitnehmers – zur Wirksamkeit des Wettbewerbsverbots.

Wichtig für angestellte Tierärzte /-innen in Praxis und Klinik.

Wettbewerbsverbot – fehlende Karenzentschädigung – salvatorische Klausel. Bundesarbeitsgericht; Urteil vom 22. März 2017 – 10 AZR 448/15 –
Pressemitteilung Nr. 16/2017 des BAG vom 23.03.2017

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Labrador – Rüde „Jonny“, 7 Jahre, vorgestellt wegen ausgeprägten juckenden Hautausschlägen im Sommer

19. August 2016 By Redaktion

Fall von Dr. med. vet. Ina Luz

„Jonny“ wird im Juli 2012 wegen wiederkehrender Hautausschläge in Form von Hotspots mit starkem Juckreiz vorgestellt.
LabradorrüdeMeist beginnt es ihn an den „Pobacken“ zu jucken. Wenn er dann kratzt bekommt er krustige Hautausschläge, die krustig werden, etwas ranzig riechen und irgendwann abfallen. Es juckt ihn teilweise am ganzen Körper.
Er begrüßt mich beim Hausbesuch freundlich mit dem Schwanz wedelnd, lässt sich ein bisschen streicheln und läuft dann voraus in die Wohnung, wo er sich sofort zufrieden hinlegt und uns mit großen Kinderaugen beobachtet.
Er wirkt ein wenig plump und vorsichtig, aber lieb.
Mit einem Jahr ist er zu Frau K. in den Besitz gekommen und schnell „wahnsinnig anhänglich“ geworden.
Er ist sehr liebevoll und kuschelt gerne mit ihr.
Bereits damals hat er die Hautausschläge im Sommer gehabt. Ab September, wenn es kühler wird, gehen die Ausschläge zurück.
„Jonny „ ist sehr häuslich, läuft in der Wohnung hinter der Besitzerin her und möchte ständig in ihrer Nähe sein, kann aber auch mal alleine sein ohne zu meckern. Eigentlich ist er ein pflegeleichter Hund.

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Bayern: Tierarztpraxis in der Rechtsform einer UG nicht zulässig

5. März 2015 By Redaktion

JustizDas Berufsrecht der Länder schränkt Freiberufler häufig bei der Rechtsformwahl ein. So geschehen auch in einem aktuellen Fall, wo das Oberlandesgericht München einem Tierarzt die Eintragung seiner Praxis in der Rechtsform einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) untersagte (Beschluss vom 03.02.2015, Az.: 31 Wx 12/14).

Ein Tierarzt wollte seine Praxis als „Tierarztpraxis Dr. P. UG (haftungsbeschränkt)“ in das Handelsregister eintragen lassen. Das zuständige Registergericht verweigerte dies mit der Begründung, dass die Führung einer Tierpraxis in der zur Eintragung angemeldeten Rechtsform gegen Art. 18 Abs. 1 des Bayerischen Heilberufe-Kammergesetzes verstoße. Hiergegen klagte der Tierarzt mit der Begründung, dass die Entscheidung gegen das Gleichheitsgebot verstoße, da in anderen Bundesländern die Führung einer Tierarztpraxis als UG zulässig sei.

Das sahen die Richter anders: „Nach der Begründung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung verträgt sich die „gemeinsame“ Praxisführung in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft nicht mit dem persönlich-freiberuflichen Charakter der von niedergelassenen Ärzten, Zahnärzten und Tierärzten eigenverantwortlich zu erbringenden heilkundlichen Dienstleistungen.“ Bei Zulassung dieser Formen könnten nicht nur die Bindungen an die staatlichen Gebührenordnungen für diese Heilberufe und deren unbegrenzte haftungsrechtliche Verantwortlichkeit, sondern auch wesentliche berufsrechtliche Verpflichtungen, so vor allem das berufstypische Werbeverbot, umgangen werden. Darüber hinaus sind unterschiedliche Regelungen in verschiedenen Bundesländern verfassungsrechtlich nicht nur möglich, sondern sogar gewollt.
Quelle: startothek-News vom 04.03.2015
Bildnachweis: photocase

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Den Schritt wagen – Zwei Tierärztinnen gründen eigene Praxis

10. Juni 2008 By Redaktion

Artikel von W. Schrag (Journalist)

Irgendwann steht man vor der Entscheidung. War es das? Oder will ich noch einmal etwas Neues wagen?
Für Dr. Sonja Finsler und Dr. Hagar Steiff reifte diese Entscheidung in einer Pferdeklinik, in der sie seit mehreren Jahren als Tierärztinnen für Praxisgründung PferdepraxisPferdeheilkunde arbeiteten. Doch vor dem großen Schritt in die Selbständigkeit sollte zuerst einmal die Familie befragt werden. „Mein Mann stand sofort zu diesem Projekt“, erzählt Hagar Steiff „und hat mich tatkräftig unterstützt.“ „Auch bei mir war die Familie als erste in die Überlegungen eingebunden“, sagt auch Sonja Finsler. „Sie hat nach anfänglichem Zögern das Projekt bereitwillig mitgetragen.“

Artikel (pdf) in startingup: startingup_gruendung_Pferdepraxis

Steiff und Finsler haben in dieser frühen Phase bereits alles richtig gemacht. Gründungsexperten berichten nämlich aus Erfahrung: Wenn Frauen Unternehmen gründen, muss die Familie mitmachen, sonst scheitert das Projekt bald.
Im schlimmsten Fall fühlt sich die Familie vernachlässigt und rebelliert. Ist diese Hürde überwunden, kann man sich der eigentlichen Existenzgründung widmen.

Dr.Finsler_113.JPGDie Tiermedizinerinnen Finsler und Steiff hatten die Idee, eine so genannte Fahrpraxis zu errichten. Es gibt keine gemeinschaftlichen Praxisräume, vielmehr bieten sie eine Praxisgemeinschaft für ihre Klienten an, die eine kompetente Beratung, Diagnostik und Therapie ohne lange Wege direkt im Heimatstall leistet. Koliken, Lahmheit oder Atemwegserkrankungen, ob ein Fohlen geboren oder aufgezogen wird, die Pferdedoktoren Sonja Finsler und Hagar Steiff sind schnell vor Ort und im Notfall 24 Stunden am Tag erreichbar. Andererseits sind sie trotz dieser Mobilität auch zu festen Zeiten ansprechbar: Montags bis freitags von 8:00 bis 10:00 Uhr ist Zeit für die Telefonsprechstunde.

– Förderdickicht mit Hilfe eines Coachs durchforsten

Dennoch war es ein großer Schritt heraus aus der gesicherten Existenz als fest angestellte Medizinerinnen in einer Tierklinik. Ihr Interesse wurde geweckt durch den Besuch eines Existenzgründerseminars speziell für Tiermediziner in München (siehe dazu die Seminarübersicht). Diese „Fort- und Weiterbildung für Tierärzte“ wird von dem erfahrenen Gründungscoach Joachim Fischer und der praktizierenden Tierärztin Dr. Ina Luz angeboten. „Dort haben wir erst erfahren, wie viele unterschiedliche Geld2.jpgFördertöpfe es überhaupt gibt,“ berichtet Sonja Finsler. Joachim Fischer entwickelte ein Konzept und erstellte für Finsler und Steiff den Beratungsbericht. Dieser gibt eine Einschätzung über die Tragfähigkeit des Vorhabens und gilt als Voraussetzung für ein Gründungsdarlehen. „Im Gründungskonzept mussten wir uns mit völlig neuen Fragestellungen auseinandersetzen“, sagt Hagar Steiff. „Um einen Businessplan zu erstellen, eine Umsatz- und Rentabilitätsberechnung für drei Jahre, eine Kapital- und Liquiditätsplanung und eine Beratung im Gründungsrecht braucht man einen erfahrenen Coach, den wir in Joachim Fischer gefunden haben.“

– Zuschüsse und Kredite richtig beantragen

Viele potentielle Existenzgründerinnen scheuen den Weg in die Selbständigkeit. Sie wissen nämlich aus eigener Erfahrung, dass sie bei Banken und Sparkassen keine allzu guten Karten haben. Das bestätigen auch Experten: Frauen bekommen seltener Kredite als Männer. Die ausbezahlten Summen sind zudem geringer. Daher ist es umso wichtiger, öffentliche Fördermittel anzuzapfen. Der Gründungscoach Joachim Fischer konnte für die Gründung der Fahrpraxis von Finsler und Steiff verschiedene Geldgeber überzeugen: „Im Prinzip geht es darum, ein tragfähiges Konzept auf die Beine zu stellen und dann alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um dieses Konzept zu finanzieren. Dabei geht es um Zuschüsse und um Kredite.“ Wichtig sei dabei auch der Zeitpunkt, merkt Fischer an: „Kredite gibt es von KfW, der Kreditanstalt für Wiederaufbau des Bundes und der L-Bank Baden-Württemberg. Diese mussten wir vor der Gründung bei der Hausbank, der Apotheker- und Ärztebank beantragen, sonst wäre es vorbei gewesen mit dem zinsgünstigen Darlehen.“
Der Staat gibt auch Zuschüsse, über die die Pferdepraxisgründerinnen Finsler und Steiff vor allem in der ersten Phase dankbar sind. Für neun Monate erhalten sie einen Gründungszuschuss im fünfstelligen Euro-Bereich. Auch die Beratungskosten werden zur Hälfte bezuschusst. Beide Förderungen sind sehr wichtig, um die Anlaufkosten zu reduzieren. Schließlich geht es auch darum, bei den Klienten bekannt zu werden, Selbst-Marketing zu betreiben. Finsler und Steiff erstellten vierfarbige Flyer und schalteten eine Internetseite. Und da es mit der Gründung allein noch nicht getan ist, steht Gründungscoach Fischer auch in der Folgezeit mit Rat und Tat zur Seite.

Aktuelles_FinslerSteiff.png

Die Tierärztinnen Dres. Finsler, Steiff wurden zu den „Gründerinnen des Monats“ in Baden-Württemberg gewählt und auf dem Portal der bundesweiten Gründerinnenagentur mit ihrer Praxisgründung präsentiert.

 

Betriebswirtschaftliche Beratung – speziell  für Tierärzte
Dr. Sonja Finsler und Dr. Hagar Steiff haben sich vom erfahrenen Gründungsspezialisten für Tierärzte  Joachim Fischer coachen lassen.  Fischer ist unabhängiger Gründungsberater,  bundesweit akkreditiert und zugelassen beim Bundesamt für Wirtschaft (BAFA) und der KfW. Die Vorgründungsphase der Praxisgründung (vom kompletten Businessplan, Finanzplanungen bis zur Standortanalyse) wurde durch einen Beratungskostenzuschuss (EXI-Intensivberatung Banden-Württemberg) finanziert.

Möchten Sie weitere Erfolgsgeschichten von Praxisgründung / -Übernahmen von Tierärzten /-innen lesen?

Möchten Sie sich über eine Praxisgründung / -Übernahme informieren? Wie bieten Ihnen ein kostenloses Orientierungsgespräch; bitte nutzen Sie unser Kontakformular.

Filed Under: Artikel, Pferde Tagged With: bankgespräche, Beratungskostenzuschuss, coaching, EXI Beratung, EXI Intensivberatung, existenzgründungsseminar, gründerinnencoaching, Gründungscoaching, gruendercoaching, pferdefahrpraxis, praxisgründung, praxisgründungsseminar, praxismarketing, tierarztpraxis, Zuschuss

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Fort- und Weiterbildung für Tierärzte

2 months ago

Fort- und Weiterbildung für Tierärzte
Nachdem verschiedenste Medien veröffentlicht haben, dass die neue Hausbesuchsgebühr in der Pferdepraxis ein „Versehen“ wäre hat sich nun die Bundestierärztekammer dazu geäußert. Die wichtigsten Aussagen seitens der Bundestierärztekammer:1. Bei der GOT handelt es sich um eine Verordnung der Bundesregierung. An diese müssen sich die Tierärzt:innen zwingend halten. Dazu gehört auch die Ziff. 40.2. Alle Praxen, die Hausbesuche machen, auch mobile Praxen – Niedergelassene wie auch Ketten – sind verpflichtet, diese Gebühr zu berechnen. (Anmerkung: Es gibt wenige Ausnahmen.)3. Eine anteilige Berechnung ist im Gegensatz zum Weggeld nicht vorgesehen; die Gebühr muss je Besitzer/in erhoben werden.#drjuliaengels #tierarztpraxis #pferdeinternistik #neuegot #hausbesuchsgebühr #bundestierärztekammer #vetmed #pferdepraxis ... See MoreSee Less

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Fort- und Weiterbildung für Tierärzte

5 months ago

Fort- und Weiterbildung für Tierärzte
Dr. Bojan Boskovic und Dr. Drasko Miodragovic sind mit ganzem Herzen dabei. Nun eröffneten die Tiermediziner eine moderne Gemeinschaftspraxis für Klein- und Heimtiere in Dreieich.„VetPuls“ Dres Boskovic & Miodragovic“ heißt die Praxis, die am10. Oktober in der August-Bebel-Straße 51 eröffnet hat. #chirurgischenEingriffe #DrBojanBoskovic #DrDraskoMiodragovic #neurochirurgischeEingriffe #Orthopädie #Patellaluxationen #PraxisübernahmeKleintiereinDreieich #PraxisübernahmevonPeterNennstiel #TierarztpraxisDreieich #tierarztpraxisoffenbach #Tierarztpraxisübernehmen #Tonometrie #VetPuls #VetPulsTierärztlicheGemeinschaftspraxis #Zahnbehandlungen ... See MoreSee Less

Tierarztpraxis für Kleintiere VetPuls in Dreieich, Landkreis Offenbach

www.gruenderstories.de

Dr. Bojan Boskovic und Dr. Drasko Miodragovic sind mit ganzem Herzen dabei. Nun eröffneten die Tiermediziner eine moderne Gemeinschaftspraxis für Klein- und H
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